1900€ ausstehende Löhne für unser Mitglied erkämpft!
Unser Mitglied arbeitete in einer Netto-Filiale in Grebenstein. Nachdem sie aufgrund eines unzumutbaren Umgangtons seitens der Geschäftsführung und den vorgesetzten Kolleg*innen kündigte, fielen ihr auch Unregelmäßigkeiten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und dem ausgezahlten Gehalt auf. Daraufhin wandte sie sich an uns.
Dank der sehr genauen Dokumentation der geleisteten Stunden unseres Mitglieds konnten wir schnell feststellen, dass regelmäßig zu wenig Lohn überwiesen wurde, sie viel zu selten eingesetzt wurde, Urlaubstage nicht bezahlt wurden und auch im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung nicht stimmte.
Wir wandten uns an die Geschäftsführung und informierten über die offenen Beträge, prangerten das Mobbing gegenüber unserem Mitglied an und forderten uns fehlende Lohnabrechnungen. Die Kommunikation mit der Geschäftsführung war alles andere als zielführend. Wir ließen uns nicht weiter hinhalten, besorgten uns die fehlenden Lohnabrechnungen und legten Klage beim Arbeitsgericht ein.
Von der Gegenseite wurde unserem Mitglied vorgeworfen nicht zuverlässig und flexibel genug gewesen zu sein, da sie ihr Recht wahrnahm, im Krankheitsfall nicht arbeiten zu müssen. Das sie deshalb nicht mehr in den Dienstplan mit aufgenommen wurde, werteten wir als eine unzulässige Sanktionierung! Der Anwalt der Gegenseite behauptete, dass unser Mitglied sich ja nie zu Schichten bereit erklärt hätte. Auch hier konnten wir beweisen, dass lediglich sehr kurzfristige Schichten, teilweise mit weniger als 24 Stunden Vorlauf, angeboten wurden. Sowohl rechtlich als auch moralisch nicht haltbar! Auch der Richter war eher an einer schnellen Einigung interessiert als einer echten Überprüfung der bestehenden Ansprüche. Am Ende gingen wir mit einer Summe von 1900€ für unser Mitglied aus der Verhandlung. Unser Mitglied war zufrieden und der Anwalt von Netto verabschiedete sich mit den Worten dass das für ihn mit seiner Klientin noch zu Diskussionen führen wird. 😉
Hintergrund-Informationen: Im Zivilrecht kommt es zwangsläufig immer erst zu einer sogenannten Güteverhandlung, in der sich beide Seiten “gütlich” einigen sollen. Diese bestehen aber vorallem aus Schlagabtauschen und Feilscherei, weswegen es vorkommt, dass klagende Arbeitnehmende nur mit einem Bruchteil ihrer Ansprüche den Saal verlassen. Dennoch macht es hin und wieder Sinn sich darauf einzulassen, auch wenn wir uns dann auf diese “Spielregeln” einlassen müssen. Denn mit guter Vorbereitung kann man hier relativ schnell Ansprüche durchsetzen, wenn andere Arbeitskampfmittel, aus diversen Gründen, nicht zur Verfügung stehen.
Gemeinsam erreichen wir mehr! Lassen wir uns nicht mehr von Vorgesetzten unwidersprochen runtermachen, wenn wir für unsere Rechte einstehen!
Meldet euch zu jeder Zeit mit euren Problemen bei uns und wir schauen gemeinsam wie wir dich dabei unterstüzen können! Dabei gilt: je früher im Konflikt ihr euch bei uns meldet, desto besser! Sobald ihr gekündigt habt/gekündigt wurdet stehen uns deutlich weniger Arbeitskämpferische Methoden zur Verfügung.
Und auch wenn du gerade keinen aktiven Konflikt austrägst, wir freuen uns immer über neue Aktive die sich mit uns gemeinsam dem kapitalistischen System widersetzen wollen. Gerne teilen wir unser gesammeltes Gewerkschaftliches Wissen mit dir und machen uns gegenseitig Fit für de(i)n)(en) nächsten Arbeitskampf!
